Hauptverhandlung

Hauptverhandlung im Strafverfahren: Ein Leitfaden durch den Prozess

Als erfahrene Strafverteidigerin möchte ich Ihnen einen detaillierten Einblick in den Ablauf und die wesentlichen juristischen Aspekte einer Hauptverhandlung im Strafverfahren in Deutschland geben. Die Hauptverhandlung ist der zentrale Teil des Strafprozesses, in dem über Schuld oder Unschuld des Angeklagten entschieden wird. Es ist ein komplexer Vorgang, bei dem fundiertes juristisches Wissen und strategisches Geschick von entscheidender Bedeutung sind.

1. Eröffnung der Hauptverhandlung
Die Hauptverhandlung beginnt mit der Eröffnung durch den Vorsitzenden Richter. Zunächst werden die Anwesenheit der Prozessbeteiligten festgestellt und die Identität des Angeklagten überprüft. Der Angeklagte wird über seine Rechte aufgeklärt, insbesondere über das Recht zu schweigen.

2. Verlesung der Anklageschrift
Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklageschrift, die die zur Last gelegten Taten und die rechtlichen Grundlagen der Anklage umfasst. Dies dient als Grundlage für die weitere Verhandlung.

3. Beweisaufnahme
Die Beweisaufnahme ist das Herzstück der Hauptverhandlung. Hier werden Zeugen vernommen, Sachverständige gehört und Beweismittel präsentiert. Als Verteidigerin achte ich darauf, dass alle Beweismittel kritisch hinterfragt werden und führe gegebenenfalls eigene Beweise zur Unterstützung der Verteidigung ein.

4. Befragung des Angeklagten
Der Angeklagte hat das Recht, aber nicht die Pflicht, zur Sache auszusagen. Meine Aufgabe ist es, meinen Mandanten auf diese Befragung vorzubereiten und währenddessen beizustehen.

5. Plädoyers
Nach Abschluss der Beweisaufnahme folgen die Plädoyers. Zuerst trägt die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer vor, gefolgt von der Verteidigung. In meinem Plädoyer argumentiere ich auf der Grundlage der Beweisaufnahme und strebe danach, die besten Argumente für meinen Mandanten hervorzubringen.

6. Letztes Wort des Angeklagten
Vor der Urteilsfindung hat der Angeklagte das Recht auf das letzte Wort. Dies bietet eine zusätzliche Gelegenheit, auf den Fall Einfluss zu nehmen.

7. Urteilsverkündung
Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück und verkündet anschließend das Urteil. Das Urteil umfasst die Entscheidung über Schuld oder Unschuld sowie das Strafmaß.

8. Rechtsmittelbelehrung
Nach der Urteilsverkündung erfolgt die Rechtsmittelbelehrung. Hier wird erklärt, welche Möglichkeiten der Angeklagte hat, gegen das Urteil vorzugehen.

Als Ihre Strafverteidigerin stehe ich Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite. Ich sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Ihre Stimme Gehör findet. Jeder Schritt wird sorgfältig geplant und durchgeführt, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Verteidigung erhalten. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Hingabe, um Sie durch die Hauptverhandlung zu führen und für Ihr Recht zu kämpfen.


















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