Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Anlässe für einen Bußgeldbescheid gibt es viele. Sind Sie mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren und sind Sie dabei geblitzt worden und ist wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot verhängt worden? Haben Sie eine rote Ampel überfahren und einen Rotlichtverstoß begangen oder ein Handy am Steuer genutzt? Wer beim Fahren gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verstößt und von der Polizei bei dieser Ordnungswidrigkeit erwischt wird, muss mit einem Bußgeldbescheid von der zuständigen Behörde rechnen. Wer die Sanktionen aus dem Bußgeldbescheid nicht annehmen möchte, kann innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen. Dann muss der Bußgeldbescheid nicht bezahlt werden. 

Sind Sie mit Alkohol am Steuer erwischt worden (Trunkenheitsfahrt) oder haben Sie nach einem Unfall Fahrerflucht begangen? Läuft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Nötigung im Straßenverkehr oder wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Hatten Sie einen Verkehrsunfall und brauchen Sie anwaltliche Hilfe bei der Schadensregulierung?

 Mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte effektiv zu wahren und sorge für eine zielgerichtete und erfolgreiche Lösung ihrer verkehrsrechtlichen Probleme.

Ich biete Ihnen eine effiziente Verteidigung bei sämtlichen Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren im Straßenverkehr.


Hierzu zählen Delikte, wie zum Beispiel:


- Geschwindigkeitsverstöße,

- Abstandsverstöße,

- Rotlichtverstöße,

- Handyverstoß,

- Fahren unter Alkoholeinfluss,

- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht),

- Nötigung im Straßenverkehr,

- Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Bußgeldbescheid

Bei einem Bußgeldbescheid haben Sie zwei Optionen: Entweder das Bußgeld innerhalb von 2 Wochen zahlen oder innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Verpassen Sie die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig und ist nicht mehr anfechtbar, außer bei gravierenden Fehlern wie einem falschen Namen.

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Geschwindigkeitsverstoß

Überschreiten der Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr inner- oder außerorts führt zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten. Wiederholungstäter erhalten sofortige Verbote, während Ersttäter den Beginn des Verbots innerhalb von 4 Monaten wählen können.

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Abstandverstoß

Abstandsverstöße im Straßenverkehr: Fahren Sie zu dicht auf, drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Oft verursacht durch Nötigung oder Fehleinschätzung, sind sie eine Hauptunfallursache. Bußgeldhöhe hängt von der Geschwindigkeit und der Gefährdung ab. Bei Verstößen lohnt anwaltliche Beratung.

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Rotlichtverstoß

Rotlichtverstoß im Straßenverkehr: Überfahren einer roten Ampel erhöht Unfallrisiken und zieht Strafen nach sich. Bußgelder ab 90 €, Punkte in Flensburg und mögliche Fahrverbote drohen, abhängig von der Dauer der Rotphase und den Folgen des Verstoßes. Bei Schäden kann es sogar zu Freiheitsstrafen kommen.

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Handyverstoß

Handy am Steuer: Schon das bloße In-die-Hand-Nehmen kann 100 € Bußgeld und einen Punkt in Flensburg bedeuten. Ein Handyverstoß erhöht Unfallrisiken und kann sogar den Versicherungsschutz gefährden, besonders wenn ein Unfall auf Handy-Nutzung während der Fahrt zurückgeht..

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