Online-Scheidung

Online - Scheidung

Falls Sie aus persönlichen Gründen die Scheidung der Ehe beschleunigen wollen, um nach Rechtskraft der Scheidung wieder heiraten zu können, kann der Scheidungsantrag bei Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen gemäß §§ 1565, 1566 BGB auch ohne vorherige anwaltliche Beratung in Bezug auf die zwischen den Ehegatten noch zu regelnden Scheidungsfolgen bei Gericht eingereicht werden. Die anwaltliche Beratung hinsichtlich der regelungsbedürftigen Trennungs- und Scheidungsfolgen sollte dann jedoch unmittelbar nach der Einreichung des Scheidungsantrages nachgeholt werden, um sonst mögliche Rechtsnachteile zu vermeiden.

Ich brauche in diesem Fall von Ihnen zunächst nur ihre Kontaktdaten, wie Name, Anschrift und die Telefonnummer sowie die Mobilfunknummer und nach Möglichkeit auch Ihre E-Mail-Adresse, damit ich Ihnen zum Ausfüllen den Mandantenaufnahmebogen mit den für eine Scheidung der Ehe notwendigen Fragen zum Zwecke der Prüfung der Scheidungsvoraussetzungen und die Vollmacht für die Einreichung des Scheidungsantrages entweder im E-Mail Anhang in Form einer PDF-Datei oder per Post zukommen lassen kann. Der Mandantenaufnahmebogen sowie die Verfahrensvollmacht stehen unten für Sie auch zum Download bereit.

Formulare für die Online - Scheidung

Aufnahmebogen
Formular zur Erfassung der bei einer Online-Scheidung nötigen Informationen.
Vollmacht für die Einreichung eines Scheidungsantrages
Diese Vollmacht erlaubt mir, Sie zu vertreten.
Antrag Prozesskostenhilfe
Formular zur Erfassung der zur Beantragung von Prozesskostenhilfe nötigen Informationen.

Die unterschriebene Vollmacht für das Ehescheidungsverfahren sowie die hierfür notwendigen Unterlagen, wie beispielsweise die Heiratsurkunde oder die beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch sowie die Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder und den Ehevertrag bzw. die Scheidungsfolgenvereinbarung sowie den ihnen möglicherweise bereits zugestellten Scheidungsantrag der Gegenseite können Sie mir gerne auch per E-Mail oder durch Telefax übermitteln. Die von Ihnen unterschriebene Vollmacht für die Einreichung des Scheidungsantrages brauche ich für das Gericht allerdings auch im Original.

Falls Sie nur geringfügige Einkünfte haben, beispielsweise Sozialhilfeleistungen bekommen oder Arbeitslosengeld beziehen, können Sie für die beabsichtigte Scheidung der Ehe bei Gericht Verfahrenskostenhilfe beantragen. In diesem Fall werden die Anwaltskosten zunächst von der Staatskasse getragen und es fallen für die Zustellung des Scheidungsantrages zunächst keine Gerichtskosten an. Das Gericht kann allerdings im Rahmen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe anordnen, dass Sie zum Ausgleich der Kosten monatliche Raten an die Staatskasse entrichten müssen. Die Höhe der monatlichen Ratenfestsetzung hängt ab von Ihrem Einkommen.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie vom Gericht ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen.

Sollte sich aufgrund ihrer Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Mandantenaufnahmebogen ergeben, dass Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe für das beabsichtigte Scheidungsverfahren haben, schicke ich Ihnen automatisch zum Ausfüllen und Unterzeichnen den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu. Sie brauchen das Formular dann nur noch ergänzend auszufüllen und zu Unterzeichnen und die erforderlichen Belege über Ihre monatlichen Einkünfte sowie die monatlichen Ausgaben (zum Beispiel den Mietvertrag und die Darlehensverträge) beifügen.

Das entsprechende Formular steht auch zum Download bereit.

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